Kesseltausch 2026 Neuauflage: 5.000 € Wärmepumpe Förderung – Registrierung ab 2. November

Kesseltausch 2026 Neuauflage: 5.000 € Wärmepumpe Förderung – Registrierung ab 2. November

Frederik Hermans Frederik Hermans
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt eine Neuauflage der Kesseltauschförderung 2026. Das Budget stammt aus nicht umgesetzten Registrierungen der ersten Runde.

  • Registrierungsstart: 2. November 2026 – solange Budget vorhanden ist, längstens bis 31. Dezember 2026.

  • Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026.

  • Für eine Wärmepumpe im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus gibt es 5.000 €, dazu bis zu 5.000 € Bonus für Tiefenbohrung/Brunnen und 2.500 € für eine thermische Solaranlage.

  • Achtung ⚠️: Das Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP zwischen 150 und 750 wird die Förderung um 20 % gekürzt.

  • ViaThermo begleitet Sie bei Registrierung, Umsetzung und Endabrechnung – mit über 100 erfolgreich abgewickelten Förderanträgen.

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Die Bundesförderung „Kesseltausch“ geht 2026 in eine zweite Runde. Im Rahmen der Sanierungsoffensive wurden die Rahmenbedingungen für die Neuauflage veröffentlicht. Finanziert wird sie aus Budgetmitteln, die in der ersten Runde zwar registriert, aber nicht umgesetzt wurden.

Das Zeitfenster ist kurz: Die Registrierung ist nur von 2. November bis 31. Dezember 2026 möglich – und nur, solange das Budget reicht. Wer mit dem Gedanken spielt, die alte Öl- oder Gasheizung zu ersetzen, sollte jetzt planen.

Alle Details zur ersten Runde finden Sie in unserem Beitrag Wärmepumpe Förderung – „Kesseltausch 2026“.

Die wichtigsten Termine

  • Ab 7. Oktober 2026: Lieferungen und Leistungen sind förderfähig.

  • 2. November 2026: Start der Registrierung.

  • 31. Dezember 2026: Spätestes Ende der Registrierung (früher, wenn das Budget ausgeschöpft ist).

  • 9 Monate ab Registrierung: Frist für die Umsetzung des Projekts.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gelten folgende Pauschalen:

HeizungssystemFörderbetrag
Fernwärmeanschluss4.000 €
Wärmepumpe5.000 €
Biomassekessel6.000 €

Zusätzliche Boni:

  • Tiefenbohrung bzw. Brunnen: 5.000 € (bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen)

  • Thermische Solaranlage: 2.500 €

Achtung beim Kältemittel: GWP-Wert entscheidet

Das Kältemittel der Wärmepumpe darf einen GWP-Wert (Global Warming Potential) von 750 nicht überschreiten. Zusätzlich gilt eine Kürzung:

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP zwischen 150 und 750 reduziert sich die Förderung um 20 % – und zwar bei Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW. Statt 5.000 € gibt es dann nur 4.000 €.

Unser Tipp: Setzen Sie auf eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie R290 (Propan). So erhalten Sie die volle Förderung. Wir beraten Sie gerne, welche Geräte passen.

Technische Förderkriterien für Wärmepumpen

  • EHPA-Gütesiegel für Wärmepumpen

  • Maximale Vorlauftemperatur: 55 °C

  • Maximale Heizleistung: unter 100 kW

  • Kältemittel: GWP-Wert maximal 750

  • Ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.

  • Ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes ist Voraussetzung.

Was ändert sich 2027?

Ab 4. Jänner 2027 ändert sich der Ablauf der Antragstellung. Für den Kesseltausch 2027 stehen laut bisheriger Veröffentlichung 179 Mio. € zur Verfügung. Nach derzeitigem Informationsstand bleibt die Förderhöhe 2027 unverändert.

Genau deshalb ist die Neuauflage 2026 mit 31. Dezember begrenzt. Wer noch 2026 registriert, nutzt das bewährte Verfahren und hat danach 9 Monate Zeit für die Umsetzung.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über www.sanierungsoffensive.gv.at.

  1. Energieberatung beim jeweiligen Bundesland durchführen lassen

  2. Registrierung ab 2. November 2026

  3. Projektumsetzung innerhalb von 9 Monaten

  4. Endabrechnung mit allen Rechnungen und Nachweisen

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Gerätewahl bis zur Einreichung der Endabrechnung.

Jetzt handeln

Zwischen Registrierungsstart und Jahresende liegen nur acht Wochen, und das Budget ist begrenzt. Planen Sie Ihren Heizungstausch jetzt, damit Sie am 2. November bereit sind.

Sie haben Fragen oder Interesse? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch oder rufen Sie uns an: +43 1 5136633090.

Ihr ViaThermo Team

Stand: Oktober 2026. Die vollständigen Förderbedingungen und FAQs finden Sie auf der Website der Sanierungsoffensive.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann kann ich mich für die Neuauflage Kesseltausch 2026 registrieren?
Die Registrierung startet am 2. November 2026 und ist möglich, solange Budget vorhanden ist – längstens bis 31. Dezember 2026.
Ab welchem Datum sind Leistungen förderfähig?
Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab dem 7. Oktober 2026.
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gibt es 5.000 €. Dazu kommen bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen bis zu 5.000 € Bonus für Tiefenbohrung bzw. Brunnen und 2.500 € für eine thermische Solaranlage.
Wird jede Wärmepumpe gefördert?
Nein. Die Wärmepumpe braucht ein EHPA-Gütesiegel, eine maximale Vorlauftemperatur von 55 °C, eine Heizleistung unter 100 kW und ein Kältemittel mit einem GWP-Wert von höchstens 750. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP zwischen 150 und 750 (Monoblock ≤ 50 kW, Split ≤ 12 kW) wird die Förderung um 20 % gekürzt.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Nach der Registrierung haben Sie 9 Monate Zeit, das Projekt umzusetzen.
Was passiert, wenn ich mich erst 2027 registriere?
Ab 4. Jänner 2027 ändert sich der Ablauf der Antragstellung. Für den Kesseltausch 2027 stehen 179 Mio. € zur Verfügung; nach derzeitigem Stand bleibt die Förderhöhe gleich.

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